Allgemeine Geschäftsbedingungen der Corvendor GmbH, München (Corvendor)
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Die offizielle Homepage von Corvendor ist www.corvendor.com. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Reiner Rübel.
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Beratung, Planung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen und Leistungen durch Corvendor sind. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot bzw. Vertrag beschriebene Leistung. Wird Corvendor mit einer Beratung, Präsentation oder mit der Anfertigung von Entwürfen beauftragt, so sind diese stets angemessen zu honorieren. Der Auftragnehmer (Corvendor) arbeitet keinesfalls ohne Leistungen in Rechnung zu stellen. Der Anspruch auf ein angemessenes Honorar bleibt auch für den Fall einer Nichtverwendung entwickelter Strategien oder bei Nichtdurchführung entwickelter Vertriebs- und Marketingmaßnahmen erhalten.
3. Auftragsvergabe und Preise
In der Regel sind dem Kunden vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge in schriftlicher Form zu unterbreiten. Corvendor vergibt Aufträge an Dritte im eigenen Namen und für eigene Rechnung – nach Genehmigung durch den Kunden. Angebote oder sonstige Preisangaben seitens Corvendor sind immer Nettopreise. Diese sind immer freibleibend und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein rechtsverbindlicher Beratervertrag zwischen den Vertragsparteien kommt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder der Anweisung der ersten Rate zustande. Die im Vertrag gemachten Angaben über Art und Umfang der Leistung gelten stets als verbindlich. Fehler oder Irrtum vorbehalten.
Zusätzlich anfallende Reisekosten und Spesen, werden gesondert vereinbart und separat ausgewiesen. Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber geänderten Liefer- oder Zahlungsbedingung, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. Auftragsabwicklung und Kündigung
Der Zeitraum der Leistungserbringung ist in dem Angebot bzw. Vertrag vereinbart. Grundsätzlich werden diese Zeiträume eingehalten. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten einer Verzögerung nach dem Start sind jedoch alle Zeitangaben stets unverbindlich. Ein Schadensersatzanspruch seitens Auftraggeber, wegen verspäteter Lieferung oder wegen eines Rücktritts vom Vertrag, ist somit ausgeschlossen.
Sollte ein Lieferungsverzug seitens Corvendor vorliegen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist resultiert das Recht für den Auftraggeber, hinsichtlich der im Vertrag vereinbarten Leistung, vom Vertrag zurück zu treten. Beruht eine Unfähigkeit der Leistungserbringung auf dem Unvermögen des Herstellers oder eines Drittlieferers, kann sowohl Corvendor, als auch Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Termin um mehr als einen Monat überschritten wurde. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Ausnahmen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall der Nichteinhaltung eines fest vereinbarten Liefertermins (Fixtermin), unter Berücksichtigung und Ausschluss höherer Gewalt hat der Auftraggeber immer das Recht, auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch Corvendor erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Sollten Mängel jeder Art erkannt oder Änderungen gewünscht werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet innerhalb von maximal 10 Tagen nach Erhalt der Leistung diese Mängel oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Mangel offensichtlich sein, dann gilt eine Leistung auch ohne die ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers als mangelfrei abgenommen, wenn innerhalb dieser 10-tägigen Frist eine schriftliche Rüge des Mangels nicht erfolgt ist.
Alle zwischen Corvendor und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen sind projektgebunden. Die ordentliche Kündigung dieser Verträge ist nach Auftragserteilung nicht möglich. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt. Sollte eine der Parteien grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen einzelne Bestandteile der geschlossenen Vereinbarungen verstoßen, dann liegt ein wichtiger Grund vor, so dass eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar betrachtet werden kann.
5. Zahlungskonditionen
Die durch Corvendor erbrachten Leistungen sind immer individuell. Mit der Auftragserteilung gilt mindestens 30% des Vertragswertes als Vorkasse vereinbart. Für den Fall, dass durch anderweitige Zahlungsvereinbarung ein Zahlungsverzug durch den Auftraggeber eintritt, werden automatisch Verzugszinsen in Höhe von. 5% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) fällig. Eine vom Auftraggeber zu verantwortende Lieferungsverzögerung berechtigt nicht zu einer verspäteten Zahlung. Im Falle eines Zahlungsverzuges, durch den Schuldner und Mahnung durch Corvendor, wird eine Mahngebühr von 15,00 Euro je Mahnung fällig.
6. Fremdarbeiten
Corvendor ist dazu berechtigt, Teile vereinbarter Leistungen durch Drittfirmen anfertigen zu lassen.
Für die Ordnungsmäßigkeit und die Qualität dieser Leistung übernimmt Corvendor keine Haftung. Im Falle entstehender Gewährleistungsansprüche gegenüber Drittlieferern seitens Corvendor, hat der Kunde das Recht, die Corvendor zustehenden Schadensersatzansprüche gegen diese Drittfirma im eigenen Namen geltend zu machen.
7. Vertraulichkeit
Corvendor wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.
8. Haftung
Die Haftung von Corvendor beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden. Corvendor verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Beraterwesens durchzuführen. Wir werden den Kunden rechtzeitig auf für einen Berater erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Der Kunde stellt Corvendor von Ansprüchen Dritter frei, wenn Corvendor auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet Corvendor für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten. Beanstandungen an den durch Corvendor und seinen Partnern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Für Mängel hinsichtlich eines Teils, der durch Corvendor und seinen Partnern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, besteht kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Nachbesserung mit angemessener Fristsetzung zu verlangen. Sollte Corvendor dieser Forderung nicht nachkommen, besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag.
Haftungsausschluss
Alle im Kundenauftrag angefertigten Homepages / Werbetexte / Werbemittel werden durch die Corvendor mit größter Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler, auch wettbewerbsrechtliche, im Einzelfall, nicht ausgeschlossen werden. Deshalb erklären wir ausdrücklich, dass alle durch Corvendor und unseren Partnern erstellten Aussagen, textlichen, grafischen und inhaltlichen Umfanges, im Sinne einer Produkthaftung – ohne Garantie erfolgen.
Sollte Ihnen die rechtliche Unbedenklichkeit einer durch Corvendor und ihren Partnern erbrachten Leistung einmal nicht eindeutig und bewusst sein, empfehlen wir, die entsprechende Leistung, vor deren Veröffentlichung einer Prüfung durch eine fachkompetente Person (Anwalt etc.) zu unterziehen. Corvendor und ihre Partner sind somit von jeglichen Haftungsansprüchen in diesem Zusammenhang befreit.
9. Höhere Gewalt
Bei Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die einen Lieferungsverzug begründen und die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, seitens Agentur und ihren Partnern, Drittbeauftragten, – z.B. Streik, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Stromausfall, Krankheit o.ä., verlängert sich, sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird eine Lieferung oder Leistung durch einen solchen oder ähnlichen Umstand unmöglich, so wird der Auftragnehmer, Agentur, von der Lieferungs- und Leistungsverpflichtung freigestellt.
10. Rückgaberecht nach Fernabsatzrecht
Als Kunde der Corvendor GmbH genießen Sie selbstverständlich ein Rückgaberecht. Dieses Rückgaberecht gilt ausschließlich für Standardprodukte. Als Standardprodukte sind Produkte zu verstehen wie Software oder andere übliche Handelswaren. Produkte, die Corvendor nach Ihren Vorgaben erstellt hat bzw. die mit Ihren individuellen Daten versehen wurden, können nicht zurückgenommen werden. Sollten Sie mit einer Handelsware bzw. einem Standardartikel einmal nicht zufrieden sein, haben Sie selbstverständlich das Recht und die Möglichkeit den oder die unbenutzte und original verpackte Ware innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nach Auslieferung an Corvendor zurück zu senden. Diese Ware werden wir zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis erstatten. Gleichfalls besitzen Sie den Anspruch auf Umtausch einer mangelhaften von uns gelieferten Ware. Bei berechtigt getätigten Warenrücksendungen deren Warenwert 39,00 Euro übersteigt übernimmt Corvendor die vom Auftraggeber verauslagten Versandkosten. Das beschriebene Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden. Bei Fehlern oder Mängeln an individuell nach Kundenwunsch und Corvendor erbrachten Leistungen bestehen selbstverständlich alle gesetzlichen Nachbesserungsrechte.
11. Datenschutzerklärung
Auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG §§33ff) weisen wir darauf hin, dass personen- und unternehmensbezogene Daten streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung von Kundendaten dient ausschließlich zur Bearbeitung von Aufträgen oder Anfragen. Die vertrauliche Nutzung dieser Daten und der daraus resultierende Schutz ist Corvendor sehr wichtig. Der Auftraggeber kann einer Speicherung der Daten jederzeit widersprechen.
12. Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis mit Corvendor entstehenden Ansprüche ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
Corvendor GmbH
Schaidlerstraße 11
81379 München
Geschäftsführer Reiner Rübel
+49 89-2009-1695
einfach.mailen@www.corvendor.com
München, 1. Juli 2017